Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
IAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienwohnung OYADO
Betreiber & Vermieter:
OYADO FERIENWOHNUNG
Inhaber: Mirko Linke
Alte Dorfstr. 82
88662 Überlingen
E-Mail: oyado-bodensee@gmx.de
Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung OYADO zur Beherbergung sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.
(2) Der Vertrag kommt durch eine schriftliche oder per E-Mail übermittelte Buchungsbestätigung des Vermieters zustande, die dem Gast nach seiner Anfrage zugestellt wird.
§ 2 Zahlung, Preise und Nebenkosten
(1) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preise zu zahlen. Die in der Buchungsbestätigung genannten Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung), sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
(2) Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises ist innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag ohne Abzug auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Anreise) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
(3) Für jede Buchung wird eine einmalige Endreinigungspauschale in Höhe von 49,00 € erhoben. Diese stellt sicher, dass die Wohnung für jeden Gast in hygienischem Standard bereitgestellt wird.
(4) Kurtaxe & Gästekarte: Die Stadt Überlingen erhebt eine gesetzliche Kurtaxe zur Deckung des Aufwands für Kureinrichtungen und Veranstaltungen. Diese ist nicht im Mietpreis enthalten und wird gemäß der jeweils gültigen Satzung der Stadt separat berechnet (Saisonzeit A: Kurbezirk I 3,20 € / Kurbezirk II 2,80 €; Saisonzeit B: Kurbezirk I 4,10 € / Kurbezirk II 3,40 € pro Person/Tag). Als Gegenleistung erhält der Gast die Echt Bodensee Card für kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Verkehrsverbund. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.ueberlingen.de/kurtaxe. [1]
§ 3 Rücktritt des Gastes (Stornierung) und Nichtanreise
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
(2) Im Falle eines Rücktritts durch den Gast behält der Vermieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen. Es gelten folgende pauschalierte Stornierungskosten:
- Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: kostenfrei.
- Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 80 % des Gesamtmietpreises.
- Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise: 90 % des Gesamtmietpreises.
(3) Dem Gast bleibt der Nachweis ausdrücklich gestattet, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.
§ 4 An- und Abreise
(1) Die Ferienwohnung steht am vereinbarten Anreisetag ab 13:00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
(2) Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand an den Vermieter zu übergeben. Das benutzte Geschirr ist zu spülen und der Hausmüll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen. Bei verspäteter Räumung behält sich der Vermieter die Geltendmachung von Ausfallschäden vor.
§ 5 Nutzung der Ferienwohnung & Hausordnung
(1) Die Ferienwohnung darf nur von der in der Buchungsbestätigung ausdrücklich angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Eine Untervermietung oder entgeltliche Weitergabe an Dritte ist strikt untersagt.
(2) In sämtlichen Innenräumen der Ferienwohnung gilt ein striktes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung haftet der Gast für die Kosten einer Sonderreinigung und etwaige Mietausfälle.
(3) Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
(4) Der Gast verpflichtet sich, das Mietobjekt samt Inventar pfleglich zu behandeln. Für Schäden, die durch den Gast, Mitreisende oder Besucher schuldhaft verursacht werden, haftet der Gast vollumfänglich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 6 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung und den vertragsgemäßen Zustand des Mietobjekts.
(2) Eine Haftung des Vermieters für kurzfristige Ausfälle der öffentlichen Versorgung (wie Strom, Wasser, Heizung oder Internetverbindung) sowie für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
§ 7 Internetnutzung (WLAN)
(1) Sofern dem Gast ein drahtloser Internetzugang (WLAN) zur Verfügung gestellt wird, erfolgt dessen Nutzung auf eigene Gefahr und Verantwortung des Gastes.
(2) Der Gast verpflichtet sich, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Insbesondere ist das Herunterladen oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte (z. B. Filesharing, illegale Downloads) strengstens untersagt. Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs frei.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist 88662 Überlingen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt (Salvatorische Klausel).
